Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die spezialisierte und kompetente Beratung zu setzen. Ich vertrete und berate Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Ehescheidungsverfahren mit und ohne Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleichsverfahren
  • Unterhaltsverfahren für Kinder und unter den Ehegatten
  • Umgangsverfahren
  • Sorgerechtsverfahren
  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Hausrats- und Wohungszuweisung
  • Gewaltenschutz

 

Sie tragen sich mit dem Gedanken der Trennung und Scheidung und es ist notwendig, so schnell als möglich gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen, so führe ich für Sie Eilverfahren.

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