Erbrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen des Erbrechts:

 

  • Pflichtteilsrecht (es sichert den Kindern, Ehegatten usw. eine gewisse Mindestteilhabe am Nachlass)
  • Auslegung von handschriftlichen und notariellen Testamenten
  • Miterben- und Erbengemeinschaft
  • Alleinerben und Vermächtnis
  • Testamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

 

Die Beratung richtet sich meist an Privatpersonen, aber auch Unternehmer, denen eine erbrechtlich fundierte Beratung und Vertretung bedeutsam sind. Dabei wird versucht, zumeist einvernehmliche Lösungen zu verhandeln. Sind solche aussichtslos, betreibe ich Verfahren vor Gericht weiter.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 0365 824170 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.